Import von Weinen aus Portugal und exklusiver Vertrieb an Fachhandel und Gastronomie deutschlandweit.

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Impressum

Herausgeber


ORBIS VINI
Inhaber Kai Schierke - Einzelunternehmen

Feldbergstraße 3-7

55118 Mainz



Telefon:
  +49 (0)6131 586 95 45 / +49 (0)170 467 177 0
E-Mail:
 
 

USt-IdNr.:
DE315647432

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Steuernummer: 26/147/63067

Umsatzsteuer Nr.

DE315647432
Accise Nr.: DE00002123134

 

Bankverbindung:

HypoVereinsbank

IBAN:DE11550204860017443887

BIC:HYVEDEMM486


ORBIS VINI

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR GESCHÄFTSKUNDEN (STAND: MÄRZ 2020)

 

GELTUNGSBEREICH

Für die Geschäftsbeziehungen zwischen der Firma K.Schierke (Einzelunternehmen), nachfolgend Orbis Vini genannt, und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt gültigen Fassung. Abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Orbis Vini nicht an, es sei denn, Orbis Vini hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

 

2. Bestellung und Lieferung

2.1. Die Angaben auf der Internetseite sowie den Katalogen und der Präsentation der Produkte von Orbis Vini sind freibleibend und unverbindlich. Orbis Vini kann insbesondere nicht ausschließen, dass z.B. ein gewünschter Jahrgang ausverkauft ist. Die Flaschenabbildungen geben nicht zwangsläufig den aktuellen Jahrgang an. Der lieferbare Jahrgang kann jeweils der Produktbezeichnung entnommen werden. Ferner können sich Ausstattung und Verschluss innerhalb einzelner Jahrgänge und jahrgangsübergreifend ändern.

2.2. Durch das Absenden einer Bestellung, unabhängig ob als Brief, als Fax, als formlose E-Mail oder auf andere Weise gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung der aufgeführten Produkte gegenüber Orbis Vini ab. Der Kunde erhält von Orbis Vini eine Auftragsbestätigung. Durch diese Auftragsbestätigung oder durch die Lieferung der Waren kommt ein verbindlicher Kaufvertrag zu Stande.

2.3. Orbis Vini schuldet nur Lieferungen im Rahmen der ihr zur Verfügung stehenden Menge. Reichen die bei Orbis Vini zur Verfügung stehenden Mengen nicht zur Versorgung des Bestellers aus, so ist Orbis Vini nach seiner Wahl berechtigt, unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten die Lieferungen verhältnismäßig zu teilen (Teillieferungen) oder davon abweichend einzuschränken oder einzustellen, es sei denn, bei Vertragsschluss wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die genannten Liefertermine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Die genannten Liefertermine und Fristen stellen lediglich eine Angabe über die wahrscheinlich früheste Liefer- bzw. Leistungsmöglichkeit dar. Soweit Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder gar unmöglich machen, wie Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streiks, behördliche Anordnungen, Aussperrungen, Feuer-, Wasserschäden, Handelsembargo, Naturkatastrophen, etc., auch wenn sie bei den Lieferanten von Orbis Vini oder deren Lieferanten eintreten, befreit Orbis Vini vor der Einhaltung bestimmter, auch als verbindlich, vereinbarter Lieferfristen.

2.4. Falls nicht ausdrücklich anderweitig gewünscht, liefert Orbis Vini ohne Rückfragen den Nachfolgejahrgang eines geräumten Weines, sofern er gleichartig in Sorte, Preis und Qualität ist. Bei hochwertigen Lagerweinen wählt Orbis Vini nur dann selbst einen Nachfolgejahrgang, wenn uns eine entsprechende Ermächtigung des Kunden vorliegt.

2.5. Stellt sich nach Abschluss des Kaufvertrages heraus, dass der Lieferant von Orbis Vini aus Gründen, die von Orbis Vini nicht zu vertreten sind, endgültig nicht liefert bzw. dass Einfuhrbeschränkungen o.ä. den Bezug der Ware auf unbestimmte Zeit verhindern, so ist Orbis Vini berechtigt, ganz oder zum Teil von dem Vertrag zurückzutreten. Auch wenn es nach Vertragsabschluss zu unvorhersehbaren Kostensteingerungen bei unseren Lieferanten oder bei Zoll-, Steuer- oder Logistikkosten kommt, so sind wir berechtigt, ganz oder zum Teil vom Vertrag zurückzutreten.

2.6. Orbis Vini verkauft in Anwendung des Jugendschutzgesetzes keinerlei alkoholische Getränke an Personen unter 18 Jahren. Mit der Absendung der Bestellung erklärt der Kunde daher gleichzeitig, dass er 18 Jahre oder älter ist. Bei begründeten Zweifeln an den Angaben des Kunden behält sich Orbis Vini vor, die Lieferung zu verweigern.

 

3. PREISE UND ZAHLUNG

3.1. Alle Preise bestimmen sich nach der bei Vertragsschluss jeweils gültigen Preisliste. Die Preise gelten für die 0,75l Flasche, soweit dies nicht ausdrücklich anders angegeben ist. Eine Korrektur offensichtlicher Irrtümer und Tippfehler bleibt vorbehalten. Schadenersatzforderungen infolge offensichtlicher Irrtümer und Tippfehler sind ausgeschlossen.

3.2. Die angegebenen Preise verstehen sich - soweit nicht anderweitig angegeben - inclusive Glas in Euro netto, d.h. exklusive der in Deutschland gesetzlich geltenden MwSt., derzeit 19 %. Falls sich zwischen der Bestellung und der Lieferung der Ware die Steuersätze ändern, so ist Orbis Vini berechtigt, einen eventuellen Mehrbetrag in Rechnung zu stellen. Weiter werden den angegebenen Preisen die Abgaben für die Entsorgung an ein duales System zugerechnet.

3.3. Orbis Vini akzeptiert einzig nachfolgende Zahlungsmethoden: Vorauskasse und Rechnung. Bei Neukunden behält sich Orbis Vini die Zahlung per Vorauskasse, je nach Höhe des Auftrags, vor.

3.4. Die Rechnungsstellung erfolgt mit Lieferung. Die Rechnungen sind, wenn nicht anders angegeben, innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung ohne Abzüge zahlbar. Vorauskasse ist innerhalb von 7 Tagen nach Bestelleingang zu leisten. Sollte Orbis Vini nach Ablauf dieser Frist keinen Zahlungseingang verzeichnen, gilt das vom Kunden an Orbis Vini gerichtete Angebot als nichtig.

 

4 EIGENTUMSVORBEHALT

4.1. Die gekaufte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Orbis Vini. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuveräußern. Der Kunde tritt bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages an Orbis Vini ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen den Dritten erwachsen. Orbis Vini nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Orbis Vini behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. Auf das Verlangen von Orbis Vini hin wird der Kunde die abgetretene Forderungen sowie sonstige Angaben, den Forderungsgrund und die Namen der Schuldner benennen, sowie alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen aushändigen. Orbis Vini darf zur Sicherung unserer Zahlungsansprüche jederzeit diese Abtretung offen legen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche von Orbis Vini um mehr als 20 %, so gibt Orbis Vini auf Verlangen des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.

4.2. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und Auftrag für Orbis Vini. Erfolgt eine Verarbeitung mit Orbis Vini nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt Orbis Vini an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von Orbis Vini gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, Orbis Vini nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

 

5. ZAHLUNGSVERZUG, AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG

5.1. Bei Zahlungsverzug des Kunden - auch nur mit einer Rechnung - wird die Gesamtschuld aus der Geschäftsbeziehung sofort fällig. Auch bei sonstigen Anhaltspunkten für eine wesentliche Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden ist Orbis Vini berechtigt, weitere Lieferungen zu verweigern oder nur gegen Vorkasse vorzunehmen.

5.2. Die Aufrechnung mit Gegenforderungen und/oder die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten ist durch den Kunden nur zulässig, wenn diese anerkannt, unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden sind.

5.3 Orbis Vini ist berechtigt, trotz anderweitiger Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen alten Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch den Verzug entstanden, so ist Orbis Vini berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.

 

6.WARENLIEFERUNG, ABNAHME

6.1. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Kunden über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung.

6.2. Die Verpackung und Auslieferung der Ware erfolgt auf Kosten des Kunden, soweit nicht anderes ausdrücklich vereinbart wurde.

6.3. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Termin abzunehmen. Verzögert sich die Übergabe bzw. der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung mit der Übergabe- bzw. Versandbereitschaft auf ihn über. Das gleiche gilt, wenn der Kunde die Annahme der Ware verweigert. In diesem Fall befindet sich der Kunde ohne weitere Mahnungen im Annahmeverzug und haftet Orbis Vini gegenüber für alle entstehenden Kosten, insbesondere durch Versand sowie zwischenzeitlichen Wertverlust.

6.4. Der Kunde ist verpflichtet, die an ihn gelieferte Ware pfleglich zu behandeln. Er ist verpflichtet, Orbis Vini einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle der Pfändung, sowie etwaiger Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen und den Dritten auf das Eigentum von Orbis Vini hinzuweisen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde gegenüber Orbis Vini unverzüglich anzuzeigen.

 

7. MÄNGELRÜGEN UND GEWÄHRLEISTUNG

7.1. Für Mängel der Ware leistet Orbis Vini zunächst nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

7.2. Falls Orbis Vini die Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten Nachfrist nicht beseitigen kann, so ist der Kunde berechtigt, entweder die Rücknahme des Vertrages oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

7.3. Schlägt die Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen schriftlich gesetzten Nachfrist fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

7.4. Im Falle der Nachbesserung übernimmt Orbis Vini die Arbeitskosten. Alle sonstigen Nebenkosten, insbesondere die Transportkosten für das bemängelte Stück, trägt der Kunde. Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, dass ein Gewährleistungsfall nicht vorliegt, werden die Orbis Vini hierdurch entstandenen Kosten dem Kunden in Rechnung gestellt und sind unverzüglich zur Zahlung fällig.

7.5. Offensichtliche Mängel müssen vom Kunden innerhalb einer Frist von 5 Tagen ab Empfang der Ware schriftlich gegenüber Orbis Vini angezeigt werden. Für den Fall von Fehlmengen und/oder Bruch muss dies zudem durch den Kunden bei Anlieferung auf dem Lieferschein vermerkt werden. Anderenfalls ist die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ausgeschlossen. Zur Fristwahrung ist der Zugang der Mängelrüge bei Orbis Vini maßgebend. Dem Kunden obliegt die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.6. Zeigt der Kunde keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind Orbis Vini unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel. Wird Orbis Vini ein Mangel nicht rechtzeitig mitgeteilt, so entfällt jede Gewährleistung.

7.7. Die Parteien sind sich der Tatsache bewusst, dass es nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler beim Wein, insbesondere Korkgeschmack, auszuschließen. Die Ausfällung von Weinstein und die Bildung von Depot sind kein Grund zur Beanstandung. Es handelt sich hierbei um natürliche Prozesse, die weder die Qualität noch den Geschmack der Weine beeinträchtigen.

7.8. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn Orbis Vini die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.

7.9. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde gegenüber Orbis Vini den Mangel nicht rechtzeitig angemeldet hat.

7.10. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

 

8. MUSTER

Für Muster bis zu einem Flaschenpreis von 10,00 Euro gewährt Orbis Vini einen Musterrabatt von 20 %. Bei Zustandekommen eines Folgeauftrages wird der Musterrabatt dem Preis des Folgeauftrags gutgeschrieben.

 

9.HAFTUNG

9.1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten wird seitens Orbis Vini nicht gehaftet. Bei schuldhafter, den Vertragszweck gefährdender Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Orbis Vini nur für solche Schäden, deren Eintritt Orbis Vini seit Vertragsschluss nach den damals bekannten Umständen vorherahnen konnten.

9.2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden.

9.3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht wenn uns grobes Verschulden vorwerfbar ist, sowie im Falle von uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden.

 

10. ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND UND SALVATORISCHE KLAUSEL

10.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

10.2. Ist der Kunde Kaufmann i.S. des HGB gilt für alle Streitigkeiten der Gerichtsstand am Sitz der Orbis Vini in Mainz als vereinbart. Das gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

10.3. Sollten einzelne Bestimmungen unserer Geschäftsbedingungen unwirksam, ganz oder teilweise nichtig oder anfechtbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. Mit in Kraft treten dieser Preisliste verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.

Kontakt

Orbis Vini

 

Feldbergstraße 3-7
55118 Mainz

 

Telefon: (06131) 5869545

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